Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Solarbauer Borowski GmbH

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die wir erbringen (Angebote, Kaufverträge, Werkverträge, etc.). Sie gelten im kaufmännischen Rechtsverkehr auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein aufgrund unseres Angebotes erteilter Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder der Auftrag ausgeführt wird.
Unsere Angebote und die dazugehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen etc. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, können kundenindividuell erstellte Unterlagen zurückgefordert werden. Wird die von uns erstellte Planung anderen Unternehmern zur Ausführung weitergegeben, sind wir berechtigt, für unsere Planungsleistungen 3 % der Angebotssumme in Rechnung zu stellen.

3. Lieferzeit

Soweit im Einzelfall nicht schriftlich vereinbart und besonders zugesagt, sind von uns angegebene Liefertermine nicht fix. Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine sind auch dann nicht verbindlich, wenn die Einhaltung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, welche zur Auftragsdurchführung erforderlich sind.

4. Reparaturkosten

Sofern keine Gewährleistungsarbeit vorliegt, wird, da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, der entstandene und zu belegende Aufwand auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben waren oder der Auftrag während seiner Durchführung zurückgezogen wurde.

5. Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen

Wegen unserer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis steht uns ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wird ein Gegenstand nicht binnen drei Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von uns nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Ein Monat vor Ablauf dieser Frist wird dem Kunden eine Verkaufsandrohung zugesandt. Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt, den Gegenstand zur Deckung unserer Forderung zum Verkehrswert zu veräußern.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem der Lieferung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis vor. Gleiches gilt bei Reparaturen, soweit die von uns eingefügten Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile werden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen aus zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen.
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Sache zu den anderen Gegenständen der Verarbeitung zu.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware durch den Kunden sind unzulässig.
Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und nur solange er sich nicht in Verzug befindet, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden oder zu vermischen oder zu veräußern. Forderungen des Kunden aus der weiteren Veräußerung einschließlich sämtlicher Nebenrechte werden bereits jetzt an uns abgetreten. Zu einer weiteren Veräußerung ist der Kunde nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm hieraus zustehenden Forderungen gegenüber Dritten auf uns übergehen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und ist der Rücktritt vom Vertrag erklärt worden, können wir den Gegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf unsere Forderungen die Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs aufgewendet werden müssen.
Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.

7. Gewährleistung und Haftung

Der Kunde hat unsere gelieferten Waren sowie erfolgten Werkleistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und sofern ein Mangel vorliegt, diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt bei offensichtlichen Mängeln binnen einer Woche, anderenfalls gilt unsere Leistung als genehmigt.
Nach Durchführung einer Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme bereits feststellbar waren, ausgeschlossen.
Unsere Haftung für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:
Wir haften nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurde. Die hieraus folgende gesetzliche und vertragliche Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Für den Fall einer Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird die Haftung für sogenannte mittelbare Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, vergebliche finanzielle Aufwendungen, Produktionsstillstände, Betriebsunterbrechungen etc. ausgeschlossen. Diese Haftungsbefreiungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche gegen uns, unsere Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und Beschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit einer Person und soweit zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen wie z. B. das Produkthaftungsgesetz anzuwenden sind. Ferner gelten sie nicht bei der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind wir zur Stellung von Abschlagsrechnungen in Höhe des Wertes der von uns erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen bis zur Höhe von 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung berechtigt.
Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, wird ein Nachtragsangebot abgegeben. Änderungen des Leistungsinhaltes nach Ausführungsbeginn berechtigen uns zur entsprechenden Änderung der ursprünglich vereinbarten Preise. Der Kunde kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder eine Aufrechnung erklären, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren oder aber seine Ansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt wurden.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Essen vereinbart.
An einem Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V. nehmen wir nicht teil.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Wir verpflichten uns ebenso wie der Kunde, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch Neubestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Lücke herausstellen sollte.

Stand: 15.02.2022